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LG Hagen, 04.09.2013 - 62 StVK 43/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessensgebrauch durch die Strafvollzugsbehörde bei Entscheidung über offenen oder geschlossenen Vollzug; Folgen der Entscheidung über die Einweisung in den geschlossenen Vollzug auf einer fehlerhaften Tatsachengrundlage
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einweisung in geschlossenen Vollzug aufgrund ermessensfehlerhafter Entschließung ist aufzuheben
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus LG Hagen, 04.09.2013 - 62 StVK 43/13
Das Gericht darf dabei die Prognose der Vollzugsbehörde nicht durch seine eigene prognostische und wertende Gesamtabwägung ersetzen (vgl. BGH, NStZ 1982, 173; OLG Hamm, StraFo 2009, 128 sowie vorhergehend OLG Hamm, ZfStrVo 2006, 369). - OLG Hamm, 03.07.2008 - 1 Vollz (Ws) 357/08
Prognosenentscheidung; Grundlage; Überprüfung; offener Vollzug; geschlossener …
Auszug aus LG Hagen, 04.09.2013 - 62 StVK 43/13
Das Gericht darf dabei die Prognose der Vollzugsbehörde nicht durch seine eigene prognostische und wertende Gesamtabwägung ersetzen (vgl. BGH, NStZ 1982, 173; OLG Hamm, StraFo 2009, 128 sowie vorhergehend OLG Hamm, ZfStrVo 2006, 369). - OLG Celle, 19.04.2000 - 1 Ws 77/00
Auszug aus LG Hagen, 04.09.2013 - 62 StVK 43/13
Nur wenn sich aus konkret darzulegenden Einzelumständen ergibt, dass der Gefangene im Fall von Vollzugslockerungen erneut Straftaten begehen wird, ist deren Ablehnung vertretbar (vgl. OLG Gelle, StV 2000, 572 , Rn. 3 f. nach "[...]").